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Nachstehend finden Sie die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben nach dem Telemediengesetz. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Die europäischen Patentanwälte unserer Kanzlei sind beim Europäischen Patentamt eingetragen und Mitglieder des Instituts der beim EPA zugelassenen Vertreter (epi, erreichbar unter http://www.patentepi.com/). Die deutschen Patentanwälte sind beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen und Mitglieder der deutschen Patentanwaltskammer (http://www.patentanwalt.de/). Folgende Berufsordnungen gelten:Für die europäischen PatentanwälteRichtlinien des Instituts der beim Europäischen Patentamt zugelassenen Vertreter (epi) für die Berufsausübung (http://www.patentepi.com) Vorschriften des Verwaltungsrats des Europäischen Patentamts über Disziplinarangelegenheiten (http://www.patentepi.com) Für die deutschen Patentanwälte Patentanwaltsordnung (PatAnwO), abrufbar unter (http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/index.html) Berufsordnung der Patentanwälte (BOPA) Relevante Gesetze können Sie einsehen auf der Website der Bundesrechtsanwaltskammer (http://www.brak.de/seiten/01.php) unter: „Telemediengesetz“. Unsere Kanzlei übernimmt keine Haftung für den Inhalt von Websites, auf die in einem Link auf dieser Website verwiesen wird. |
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Schoppe,
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